Handlungsfeld 8: Alter und Behinderung
Maßnahme 44
Informationen für Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Behinderung zusammenlegen, verbessern und ausbauen
Beschreibung der Maßnahme
Erstellung einer „Handreichung“ bzw. eines „SOS-Blattes“: Darin sollen kurz und kompakt wichtige und relevante Informationen für den Notfall / Akutsituation gebündelt und fokussiert enthalten sein. Es soll sowohl eine Auflistung von wichtigen Anlaufstellen, Krisendiensten usw. als auch die bereits vorhandenen Informationsmaterialien (Broschüren, Flyer) sowie deren Bezugsstellen beinhalten und mit Telefonnummern, Adressen und QR-Codes der jeweiligen Ansprechpartner versehen werden, damit sowohl Menschen mit als auch ohne Smartphone diese Informationen zugänglich sind.
Die Informationen sollen auch in leichter Sprache und in Fremdsprachen erstellt wer-den.
Das neue „SOS-Blatt“ / „Notfall-Blatt“ soll über Multiplikatoren im Rahmen eines kurzen Gesprächs an Hausärzte und ggf. auch Fachärzte, Apotheken, Physiotherapeuten, Friseure, Fußpflege, Kosmetiksalons, Kirchengemeinden zum Auslegen ausgegeben werden, um einer möglichst großen Zahl von Menschen in unserer Region bekannt gemacht zu werden. Außerdem wird das „SOS-Blatt“ dem Zentrum Bayern Familie und Soziales sowie dem Bezirk Niederbayern zur Verfügung gestellt mit der Bitte, dieses bei Bescheiden beizulegen.
Zuständigkeit/ Akteure
Behindertenbeauftragte
Seniorenbeauftragte
Seniorenbeirat
Behindertenbeirat
Pflegestützpunkt
Kirchengemeinden / Seelsorge
Hospizverein
Zeitrahmen
2024/2025
Empfehlung an Kommunen des Landkreises
Verteilung der Handreichung an Bürger bei Fragestellungen rund am das Thema Behinderung
Maßnahme 45
Angebot eines Letzte-Hilfe-Kurses für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen
Beschreibung der Maßnahme
Es soll ein „Letzte-Hilfe-Kurs“ für alle Interessierten angeboten werden: z.B. für gehörlose Menschen, Menschen mit seelischer Beeinträchtigung (psychisch Erkrankte und Suchtmittelabhängige), Menschen mit kognitiver und / oder körperlicher Behinderung, Menschen in Einrichtungen, Menschen ohne Beeinträchtigungen. In dem Letzte-Hilfe-Kurs wird konkretes Wissen über Sterben und Tod sowie über hospizlich-palliative Versorgungsmöglichkeiten zu Hause oder in Institutionen vermittelt und die Teilnehmer ermutigt, bedürftige Menschen zu umsorgen.
Zuständigkeit/ Akteure
Hospizvereine
Organisationen der Behindertenarbeit
Wohlfahrtsverbände
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2026
Maßnahme 46
Verbesserung des Entlass-Managements
Beschreibung der Maßnahme
Es kommt häufig vor, dass Menschen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zu 6 Wochen zu Hause unterversorgt sind, obwohl ein Anrecht auf Entlass-Management besteht.
Um die Situation bei der Entlassung aus dem Krankenhaus zu verbessern, soll ein Empfehlungsschreiben erstellt werden. Es soll positiv formuliert werden und auf den dringenden Bedarf eines funktionierenden Entlass-Managements sowie der Notwendigkeit dessen Durchführung hingewiesen werden.
Es wäre evtl. sinnvoll, dies bei den Alten- und Pflegeheimen anzusiedeln und in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregion Plus zu entwickeln.
Zuständigkeit/Akteure
Die Senioren- und Behindertenbeauftragten sollen über die jeweilige Verwaltungsspitze ein Schreiben an die übergeordneten Entscheidungsträger und Stellen wie Krankenkassen, Krankenhäuser verfassen, eine Empfehlung aussprechen und um Stellungnahme bitten.
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2025
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Unterstützende Strukturen schaffen, damit Bürger nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach einer schweren Erkrankung gut versorgt sind.
Maßnahme 47
Schaffung von Wohnangeboten für ältere Menschen mit Behinderung
Beschreibung der Maßnahme
Ältere Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihres Alters nicht mehr (in der Werkstatt) arbeiten oder einen erhöhten Pflegebedarf bekommen, benötigen geeignete Wohnangebote, wie gemeinschaftliche Wohnformen, ambulante oder inklusive Wohnformen, damit sie auch weiterhin gut versorgt leben können. Die bestehenden Wohnangebote, insbesondere für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung sind hauptsächlich auf die Menschen zugeschnitten, die eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nachgehen, und sind aus diesem Grund nicht passend. Die allgemeinen Alten- und Pflegeheime sind oftmals mit den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung überfordert. Deshalb sollten in der Region Landshut passende Angebote geschaffen werden.
Zuständigkeit/Akteure
Kommune
Träger von Wohneinrichtungen für behinderte Menschen
Pflegeheime
Bezirk Niederbayern
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2024-2028
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Bereitstellung von kostengünstigen Gebäuden oder Grundstücksflächen
Unterstützung der Einrichtungen