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Mobiler Sonderpädagogischer Dienst

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) der Förderschulen unterstützt und hilft bei Unterricht und Erziehung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen sowie an Förderschulen.


Wann ist der Mobile Sonderpädagogische Dienst im Einsatz?
  • Wenn er von allgemeinen Schulen und / oder von Erziehungsberechtigten angefordert wird

  • In inklusiven Systemen, um eine angemessene Förderung und Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten zu gewährleisten

  • Zur Unterstützung und Begleitung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang zwischen schulischen Lernorten
     

Wie und wo ist der Mobile Sonderpädagogische Dienst im Einsatz?
  • In Kooperationsklassen an Grund- und Mittelschulen

  • In allen inklusiven Formen der Schule, also in der Einzelinklusion und der allgemeinen Schule mit dem Schulprofil Inklusion

  • Im Sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentrum (SKBZ)

  • Zur Diagnostik und / oder zur Förderung von einzelnen Kindern und Jugendlichen 
     

Was sind die Kernaufgaben des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes ab der Schulaufnahmephase bis zur Schulentlassung?
  • Beratung von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schüler*innen

  • Sonderpädagogische Diagnostik

  • Sonderpädagogische Förderung mit individueller Gewichtung des jeweiligen Förderschwerpunktes

  • Fortbildung für die allgemeine Schule und für Erziehungsberechtigte

  • Koordinierung der sonderpädagogischen Fördermaßnahmen mit schulischen und außerschulischen Stellen und Diensten

  • Förderplanung mit Lehrkräften der allgemeinen Schule und mit den Erziehungsberechtigten

  • Koordination der Beratungs- und Förderangebote der allgemeinen Schule

  • Koordination der Angebote einzelner Förderschwerpunkte

  • Koordination der Angebote pädagogischer und medizinischer Fachdienste außerhalb der Schule

  • Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe

  • Erstellen des Förderdiagnostischen Berichtes bei Schülern, die inklusiv beschult werden

  • Beratung bei Zurückstellungen, bei der Förderplanung, bei individuellen Abschlüssen und Empfehlungen zum Übergang Schule - Beruf

Wenden Sie sich in allen Fragen der Beratung an die Sonderpädagogischen Beratungs- und Kompetenzzentren der Sonderpädagogischen Förderzentren.

 

Ansprechparter*innen für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung

Hier sind die Sonderpädagogischen Förderzentren (SFZ) vor Ort zuständig. 

 

Ansprechpartner*innen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Hier sind die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vor Ort zuständig. 

Homepage: Schule und Tagesstätten | Lebenshilfe Landshut e. V. (lebenshilfe-landshut.de)