Fachpraktikerausbildung
Menschen mit Behinderung, denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung auch unter der Anwendung eines Nachteilsausgleich keine Regelausbildung möglich ist, können eine Fachpraktikerausbildung gemäß § 66 BBiG/ § 42r HwO absolvieren. Bei der Fachpraktikerausbildung handelt es sich um eine Ausbildung, welche eine anschließende Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe, erfordern jedoch einen geringeren Umfang an theoretischen Kenntnissen. Daher wird die Fachpraktikerausbildung auch oft als „theoriereduzierte Ausbildung“ bezeichnet.
Für die Fachpraktikerausbildung existieren spezielle Ausbildungsregelungen der IHK Niederbayern. Diese betreffen die Fachpraktiker Küche (Beikoch), Gastgewerbe, Lagerbereich und Metallbau. Die Fachpraktikerausbildungen Lagerbereich und Metallbau werden in geeigneten Einrichtungen mit geschultem Fachpersonal durchgeführt, das mit den Besonderheiten der einzelnen Behinderung vertraut ist.
Um einen der vier Ausbildungsberufe wählen zu können, muss die Agentur für Arbeit bestätigen, dass es sich um einen Reha-Fall handelt.
Kontakt
Industrie- und Handelskammer Niederbayern
Nibelungenstraße 15
94032 Passau
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Fax: 0851 - 507-280
E-Mail:
Homepage: https://www.ihk-niederbayern.de/bildung-und-qualifikation/start-ins-berufsleben/inklusion-3438930