Leben & Wohnen
In der Wohngemeinschaft, allein oder bei den Eltern: Menschen mit Behinderungen haben – genau wie alle anderen Menschen auch – das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten.
Sie dürfen nicht auf ein Leben in stationären Wohnformen festgelegt werden, sondern unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung muss ein Leben in der Gemeinschaft möglich sein.
Besonders wichtig sind also Wahlmöglichkeiten. Es gibt zwar heute schon viele verschiedene Wohnformen. Eine freie Wahl haben Menschen mit Beeinträchtigung aber häufig noch nicht. Denn nicht überall gibt es genug Angebote und Wohn-Alternativen.
Auch in der Region Landshut gibt es derzeit wenig Alternativen zu den Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen.
Doch einige Initiativen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige setzen sich bereits heute für Inklusive Wohnformen und Wohngemeinschaften von Menschen mit und ohne Behinderungen ein.
Die Voraussetzung für die Schaffung inklusiven Wohnens ist allerdings genug barrierefreier Wohnraum, wohnortnahe und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote und ein inklusives Gemeinwesen.
Zukünftig wird sich zeigen, welche Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in der Region Landshut entstehen.
Die bereits bestehenden Wohnmöglichkeiten finden Sie auf dieser Homepage.