Handlungsfeld 4: Mobilität, Bauen und Wohnen
Maßnahme 19
Schulung von Personal des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Umgang mit Menschen mit Behinderung
Beschreibung der Maßnahme
Für das gesamte Personal des ÖPNV (Fahrer, Auszubildende, Leitungspersonal etc.) werden regelmäßig Schulungen und Fortbildungen durchgeführt, sodass Sensibilität und Wissen bezüglich der Bedarfe von Menschen mit Behinderung gefördert wird.
Bei der Konzeption der Schulung werden Menschen mit verschiedenen Behinderungsarten einbezogen.
Für Busfahrer sollte das Schulungs-Modul möglichst in die bereits bestehenden Pflichtmodule (z. B. Modul 5) der Busfahrerschulung integriert werden.
Zuständigkeit/ Akteure
Verkehrsunternehmen
Busunternehmen
Sachgebiet ÖPNV
Landshuter Verkehrsverbund
TÜV SÜD
Interessenvertretungen/Vereine von Menschen mit Behinderungen
Behindertenbeirat
Behindertenbeauftragte
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
Die Schulung sollte alle 5 Jahre für das Personal im ÖPNV verpflichtend sein, beginnend ab dem Jahr 2024.
Maßnahme 20
Förderung von Inklusionstaxis
Beschreibung der Maßnahme
Menschen, die einen Rollstuhl nutzen und im Rollstuhl sitzend transportiert werden müssen, können derzeit nur mit speziellen Fahrdiensten befördert werden. Das bedeutet eine Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, da Fahrdienste nur selten spontan, nachts oder am Wochenende zur Verfügung stehen.
Deswegen sollen Großraumtaxis zu rollstuhlgerechten Fahrzeugen umgebaut werden. Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, können dann spontan und flexibel mit dem Taxi befördert werden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird ebenfalls durch die Verbesserung der Mobilität gefördert.
Taxiunternehmen bekommen deshalb von Stadt und Landkreis Landshut einen Zuschuss, wenn sie bereits vorhandene oder neu gekaufte Taxis umbauen lassen. Auf diese Weise wird der Bestand an Inklusionstaxis erhöht.
Zuständigkeit/ Akteure
Kommunen
Taxiunternehmen
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2025 - 2027
Die Beantragung der Fördermittel ist innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren möglich.
Maßnahme 21
Erstellung einer Handreichung zum barrierefreien Bauen
Beschreibung der Maßnahme
Es wird eine Handreichung zum Thema barrierefreies/ generationengerechtes Bauen erstellt; diese wird bei Bauvoranfragen ausgehändigt und in Gemeinden ausgelegt, in denen aktuell neue Baugebiete ausgewiesen werden.
Bauwillige werden somit mit Informationsmaterial versorgt, um für die Vorzüge der Barrierefreiheit zu einem Zeitpunkt zu werben, zu dem noch umfassend Einfluss auf das Bauprojekt ausgeübt werden kann. Auch Vermieter von Bestandswohnungen werden durch diese Informationen auf die Vorteile barrierefreier Umbaumaßnahmen und bestehende Förderungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht.
Inhalt der Handreichung (Auswahl):
Merkblatt Barrierefreiheit im Bau
Flyer Wohnraumberatung
Informationen zur Beratungsstelle der Bayerischen Architektenkammer zum Thema Barrierefreiheit
Zuständigkeit/Akteure
Bauämter der Kommunen
Wohnraumberatung
Planungs- und Architekturbüros
Hypothekenabteilungen von Banken
Gutachter/Notare
Quartiersmanagement
Zeitrahmen /Stand der Umsetzung
2024
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Weitergabe der Information an Bauamt, Mitarbeiter, Gemeinde- oder Stadtrat, Bauwillige, ortsansässige Bauunternehmen
Maßnahme 22
Vorträge und Schulungen zum Thema „barrierefreies Bauen“ anbieten
Beschreibung der Maßnahme
Für die Mitarbeiter in den Bereichen Stadt- und Gemeindeentwicklung und -planung, Wohnungsbauförderung, Sanierung und Baugenehmigung, Architekten, Ingenieure und Handwerksbetriebe wird ein Schulungskonzept zum Thema Barrierefreiheit entwickelt.
Neben der Vermittlung der konkreten fachlichen Inhalte sollen die Schulungsteilnehmer gezielt für die Bedürfnisse von betroffenen Menschen und die Wahrnehmung von Barrieren sensibilisiert werden. Ziel der Maßnahme ist, dass sie das erforderliche Fachwissen zum Thema Inklusion bei der Erledigung ihrer Aufgaben kompetent und zielführend einbringen können und zudem in der Lage sind, überzeugend und aus eigenem Antrieb Maßnahmen zu vermitteln, die zu einer Verbesserung der Inklusion beitragen.
Inhalt der Schulung (Auswahl):
Übersicht über Beratungsangebote
Perspektivwechsel, etwa durch Alterssimulationsanzug
Unterschied: barrierefrei – rollstuhlgerecht
DIN 18040
Vorstellung von Möglichkeiten, wie z.B. Nullschwelle
Vorstellung der Handreichung zum barrierefreien Bauen (siehe Maßnahme 20)
Gute Gründe für barrierefreies Bauen
Zuständigkeit/ Akteure
Bauämter der Kommunen
Wohnraumberatung
Behindertenbeauftragte
Mögliche Kooperationspartner: Architektenkammer, Bauträger, Hochschulen, Koordinierungsstelle Wohnen im Alter
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2025/2026
Maßnahme 23
Entwicklung einer Strategie zur Förderung bezahlbarer und barrierefreier Wohnungen und gemeinschaftlicher, innovativer oder inklusiver Wohnprojekte
Beschreibung der Maßnahme
Als eine große Herausforderung für die Zukunft wird die Bereitstellung von „barrierefreiem Wohnraum“ gesehen. Ebenso sollen neue, differenzierte Wohnkonzepte, wie zum Beispiel Wohngemeinschaften mit Betreuung, gefördert werden. Deshalb sollen bei künftigen Wohnangeboten auch verstärkt gemeinschaftliche Wohnformen für unterschiedliche Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen (Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Alleinerziehende) realisiert werden. Es ist darauf zu achten, dass solche Wohnmodelle eine kritische Größe (max. 20 Wohneinheiten) nicht überschreiten, damit eine umfassende Einbindung ins Wohnquartier nicht gefährdet wird.
Die Absicherung des Wohnens von Menschen mit Behinderung in der eigenen Wohnung durch Unterstützungsnetzwerke und Wohnraumanpassung ist dabei ein wesentlicher Punkt. Durch Einbindung der Wohnformen in die Kommune bzw. die Nachbarschaft und die Entwicklung bürgerschaftlicher und nachbarschaftlicher Unterstützung soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter verbessert werden. Die Verzahnung der Wohnraumangebote mit begleitenden Assistenzleistungen muss weiter optimiert werden.
Die Kommunen sollten dieses Thema als wichtigen politischen Schwerpunkt setzen. Gemeinsam sollten Umsetzungskonzepte erarbeitet werden.
Außerdem kann die Kommune Projekte und Vorhaben unterstützen, indem sie Grundstücke kostengünstig zur Verfügung stellt, die Umnutzung von Gebäuden für Wohnprojekte/soziale Projekte für Menschen mit Behinderung erleichtert oder eine Sondernutzung/ soziale Nutzung im Bebauungsplan festschreibt.
Zuständigkeit/Akteure
Kommune
Bauträger
Investoren
soziale Träger
Regierung von Niederbayern
Bezirk Niederbayern
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
dauerhaft
Maßnahme 24
Kennzeichnung vorhandener barrierefreier Einrichtungen / Verkehrswege im öffentlichen Raum / in öffentlich zugänglichen Gebäuden
Beschreibung der Maßnahme
Eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Plätze, Straßen und Wege (Bodenbeläge, Ampeln, Querungshilfen, ausreichend Ruhemöglichkeiten u.a.) sowie behindertengerechte, öffentlich zugängliche Toiletten sind eine wichtige Voraussetzung für eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung am alltäglichen Leben. Deshalb sollen barrierefreie Einrichtungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden der Kommunen sowie im öffentlichen Raum künftig besser gekennzeichnet werden.
Hierzu werden die Gebäude und Verkehrswege zunächst hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit geprüft und ggf. Vorschläge zur Herstellung der Barrierefreiheit erarbeitet. Anschließend werden die vorhandenen barrierefreien Einrichtungen und Wege besser gekennzeichnet, beispielsweise durch Wegweiser oder Hinweisschilder.
Zusätzlich wird künftig die barrierefreie Wegweisung zu größeren öffentlichen Veranstaltungen, wie dem Christkindlmarkt, verbessert.
Die Kennzeichnung kann sowohl analog, wie etwa durch Wegweiser, als auch digital, zum Beispiel auf virtuellen Lageplänen, erfolgen.
Zuständigkeit/ Akteure
Kommune
Straßenverkehrsbehörden
Amt für Marketing und Tourismus
Bauamt
Behindertenbeauftragte
Behindertenbeirat
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
ab 2024 fortlaufend
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Vorhandene Verkehrswege und öffentlich zugängliche Gebäude hinsichtlich der Barrierefreiheit prüfen und barrierefreie Einrichtungen oder Zugänge entsprechend kennzeichnen.
Maßnahme 25
Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum durch das Aufstellen von mehr konsumfreien Sitzgelegenheiten
Beschreibung der Maßnahme
In der Region Landshut fehlen Ruheinseln mit Sitzmöglichkeiten und Grünflächen, um sich von Reizüberflutung zu erholen oder ein wenig auszuruhen. Deshalb sollen öffentliche Sitzmöglichkeiten, die für alle Menschen gleichermaßen nutzbar sind, geschaffen werden.
Sitzmöbel sind so zu platzieren, dass ausreichend Platz zum Gehen frei bleibt. Für sehbehinderte und blinde Menschen ist darauf zu achten, dass das jeweilige Leitsystem (meist die Hauskante oder ein taktiles Blindenleitsystem) tastbar bleibt. Außerdem ist ein ausreichender Kontrast zwischen den Möbeln und dem Boden wichtig. Für Personen mit Rollstuhl, einer Gehhilfe, aber auch mit einem Kinderwagen ist ein ebener Bereich von einem Quadratmeter neben der Bank sinnvoll. Für ein bequemes Verweilen sind für weniger agile Personen Rücken- und Armlehnen wesentlich, da sie das Aufstehen und Hinsetzen erleichtern, genauso wie eine erhöhte Sitzhöhe und ein nicht allzu stumpfer Winkel zwischen Sitzfläche und Rückenlehne.
Bei Neugestaltungen im öffentlichen Raum wird ein Teil des Sitzangebots entsprechend ausgestattet. Weiterhin werden Sitzgelegenheiten für die Wartenden an Bushaltestellen aufgestellt.
Zuständigkeit/ Akteure
Kommune
Stadtgartenamt
bauamtliche Betriebe
Bauhof
Zeitrahmen/Stand der Umsetzung
2025-2027, fortlaufend
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Ausreichend öffentliche und konsumfreie Sitzmöglichkeiten schaffen.
Bei der Erstellung von Dorf- oder Stadtentwicklungskonzepten sollten die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt werden.