Führerschein und Behinderung
Wenn Sie einen Führerschein machen wollen, sollten Sie sich eine Fahrschule suchen, die auf die Ausbildung von Menschen mit körperlicher Behinderung spezialisiert ist.
Adressen für solche Fahrschulen bekommt man z.B. bei Reha-Zentren, dem Bayerischen Fahrlehrerverband oder über die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Ist eine Fahrschule gefunden, können Sie mit deren Hilfe einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dabei ist es wichtig, dass Sie gleich die Form Ihrer Behinderung angeben.
Die Behörde entscheidet nun aufgrund Ihrer Angaben, ob ein medizinisches- psychologisches, ärztliches und/oder ein technisches Gutachten oder eine Fahrprobe notwendig ist. Auflagen und Beschränkungen, die sich aus der Begutachtung ergeben, werden in Ihren Führerschein eingetragen.
Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Landshut
Landratsamt Landshut
Führerscheinstelle
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Telefon: 0871 - 408 2154, 408 2155, 408 2157
Telefax: 0871 - 408-1003
E-Mail:
Fahrerlaubnisbehörde Stadt Landshut
Straßenverkehrsamt - Fahrerlaubnis und Kfz.-Zulassungsbehörde
Alte Regensburger Str. 11
84030 Landshut-Ergolding
Telefon: 0871 - 88 25 45
E- Mail:
Homepage: https://www.landshut.de/leben/strassenverkehrsamt/fahrerlaubnisbehoerde
Tipp Informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten, bevor Sie ein oder mehrere Gutachten erstellen lassen (sind Sie berufstätig, können z. B. die Gebühren durch den zuständigen Kosten- bzw. Rehabilitationsträger im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung für die notwendigen Gutachten übernommen werden).