Beratung & Unterstützung bei Sehbeeinträchtigung
Blickpunkt Auge - Beratungsangebote für Menschen mit Seheinschränkungen des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenverbunds e.V.
Die Beratungsstelle bietet ein umfassendes Beratungs- und Serviceangebot:
- Hilfsmittelberatung
- Sozial- und Rechtsberatung
- Ambulanter Rehabilitationsdienst
- Betreuungsdienst
- Hausbesuche
- Stammtische zum Austausch
- Beratungstage
Ziel der Beratung ist, vermeidbaren Sehverlust zu verhindern und Menschen, die bereits unter Sehverlust leiden, optimal zu unterstützen und zu versorgen.
Kontakt
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenverbund e.V.
Bezirksgruppe Niederbayern
Bahnhofplatz 6
94447 Plattling
Telefon: 09931/890575
E-Mail:
Homepage: www.bbsb.org
Beratungs- und Begegnungstag des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund führt monatlich einen Beratungs- und Begegnungstag für die Stadt und den Landkreis Landshut durch.
Treffen in Landshut
So treffen sich regelmäßig an jedem dritten Montag im Monat blinde und sehbehinderte Menschen und Angehörige ab 14.00 Uhr in den Weihenstephaner Stuben, Nikolastraße 51, in Landshut zum zwanglosen Gespräch und Informationsaustausch. Betroffene und Interessierte, auch Nichtmitglieder, sind willkommen.
Weitere Informationen bei: Albert Hoschek, Telefon: 08765-9384481
Treffen in Vilsbiburg
Jeden dritten Samstag im Monat finden ein Treffen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen und Angehörige von 12:30 bis 15:30 Uhr im
G´sellnhaus Kolpingbräu, Pfarrbrückenweg 1, in Vilsbiburg statt.
Weitere Informationen bei: Elke Ehegartner, Telefon: 0871-4043441
Blindengeld
Blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Bayern zum Ausgleich der durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen ein monatliches Blindengeld.
Leistungen
Das Bayerische Blindengeld wird monatlich in Höhe von 85 % der Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII) gezahlt. Für die Zeit ab 1. Juli 2022 erhalten
- blinde Menschen 685 Euro,
- taubblinde Menschen 1.370 Euro,
- hochgradig sehbehinderte Menschen 205,50 Euro,
- taubsehbehinderte Menschen 411 Euro.
Voraussetzungen
Für einen Leistungsbezug müssen Blindheit bzw. eine hochgradige Sehbehinderung ebenso wie eine mögliche zusätzliche Taubheit durch eine medizinische Beurteilung nachgewiesen sein.
Beantragung
Der Antrag auf Blindengeld kann sowohl online als auch postalisch beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) gestellt werden.
Den Online-Antrag sowie den Antrag zum Download finden Sie auf der Homepage des ZBFS.