Handlungsfeld 1: Frühe Förderung, Bildung und lebenslanges Lernen
Maßnahme 1
Schaffung einer Heilpädagogischen Kindertagesstätte für Kinder mit besonderen Förderbedarf im Vorschulalter bzw. Einrichtung von heilpädagogischen Betreuungsplätzen innerhalb von neuen Kindertageseinrichtungen
Beschreibung der Maßnahme
Heilpädagogische Tagesstätten (HPTs) nehmen Kinder auf, die zur Teilhabe an Bildung einer besonderen Betreuung und Förderung tagsüber in einem institutionellen Setting bedürfen und bieten in kleinen Gruppen vor allem individuelle heilpädagogische und therapeutische Förderung sowie unterstützende Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe an Bildung und am Leben der Gemeinschaft.
In der Region Landshut gibt es bereits HPTs für Kinder im Schulalter. Jedoch besteht auch ein Bedarf für Kinder ab 3 Jahren, die schwerst-mehrfach behindert sind, tiefgreifende Entwicklungsstörungen haben, psychiatrische Störungsbilder oder massiv an-haltende Verhaltensauffälligkeiten vorweisen. Diese Kinder bedürfen einer intensiv-pädagogischen Betreuung, mit entsprechend angepassten konzeptionellen, personellen und räumlichen Angebotsstrukturen.
Um diesen Bedarf decken zu können, soll in der Region Landshut eine Heilpädagogische Kindertagesstätte für Kinder im Alter von 3-6 Jahren geschaffen bzw. in neuen Kindertagesstätten heilpädagogische Betreuungsplätze/ heilpädagogische Gruppen eingerichtet werden.
Zuständigkeit/ weitere Akteure
Jugendämter der Kommunen
Bezirk Niederbayern
Träger von Kindertageseinrichtungen
Zeitrahmen / Stand der Umsetzung
bis 2027
aktuell noch nicht in Bearbeitung
Empfehlungen an Kommunen
Heilpädagogische Betreuungsplätze in neuen Einrichtungen schaffen und/oder
Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in den Regeleinrichtungen vorhalten
Maßnahme 2
Fortbildungen für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung und Träger von Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Beschreibung der Maßnahme
Um die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu inklusiven Einrichtungen zu fördern, zu unterstützen und voranzubringen, werden Fortbildungen zum Thema „Inklusion in der Kindertagesbetreuung“ in verschiedenen Formaten, wie Fachtagen oder thematischen Fortbildungsreihen angeboten.
Mögliche Inhalte des Fortbildungsangebots:
Behinderungsarten – Bedürfnisse (auch medizinische Informationen)
Best-Practice-Beispiele
Ausstattung (Möbel, Spiele, …)
Wie stelle ich Anträge auf I-Status?
Hilfsmittel
(Kita-) Assistenz
Besondere Ernährung
Medikamentengabe
….
Zuständigkeit/ weitere Akteure
Jugendämter der Kommune
Amt für Kindertagesbetreuung der Stadt Landshut
Bezirk Niederbayern
Mediziner
Fachkräfte
Heil- und Sonderpädagogik
Bildungsregion
Zeitrahmen / Stand der Umsetzung
Konzepterarbeitung 2024, Beginn Fortbildung 2025
Empfehlungen an Kommunen und Träger
Personal für Fortbildungen motivieren, freistellen und die Fortbildungen finanzieren
Maßnahme 3
Sensibilisierung von Eltern / Erziehungsberechtigten zum Thema Inklusion in Bildungseinrichtungen durch Veranstaltungen und Informationen
Beschreibung der Maßnahme
Kinder haben das Recht auf bestmögliche, gemeinsame Bildung. Durch die gemein-same Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen soll allen Kindern soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit beim Aufwachsen ermöglicht werden, damit sie ihr Leben, soweit wie möglich unabhängig und selbstbestimmt leben können. Es soll für alle Kinder eine Selbstverständlichkeit sein, miteinander zu lernen, zu spielen und aufzuwachsen. Inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen legen den Grundstein für eine Lebenswelt ohne Ausgrenzung.
Allerdings gibt es immer wieder Vorbehalte gegenüber Inklusion in Kindertageseinrichtungen, insbesondere von Eltern, deren Kinder keinen besonderen Förderbedarf haben und aktuell noch nicht von einer Behinderung betroffen sind.
Durch regelmäßig stattfindende Informationenveranstaltungen sowie Informationsmaterial soll stärker herausgestellt werden, dass alle Kinder von Inklusion profitieren. Die Informationen sollen auch für Menschen mit Migrationshintergrund in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen.
Zuständigkeit/ weitere Akteure
Schulberatungsstelle
Fachaufsicht Kindertagesbetreuung
Staatliches Schulamt
Bildungsregion
Bildungseinrichtungen
Behindertenbeirat
Amt für Migration und Integration
Integrationsbeauftragte
ehrenamtliche Beauftragte
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2025/2026
Maßnahme 4
Übersicht über Hilfs- und Fördermöglichkeiten nach Altersgruppen für Eltern von Kindern mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Kindern
Beschreibung der Maßnahme
Kinder mit Behinderungen haben häufig einen Anspruch auf verschiedene Hilfen: Frühförderung, Pflege, Reha, Förderung von Umbaumaßnahmen etc.
Für Eltern ist es oft schwer, einen Überblick zu behalten, welche Hilfen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind, wo die Hilfen beantragt werden und wo die Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können. Immer wieder ist unter Betroffenen von einem „Dschungel“ an Hilfen und Fördermöglichkeiten die Rede.
Deshalb soll künftig auf der Homepage der Inklusiven Region Landshut ein Überblick gegeben werden, wo betroffene Eltern Beratung finden, welches die wichtigsten finanziellen Leistungen sind, die ihnen zustehen, und in welchem Alter der Kinder entsprechende Hilfen sinnvoll wären, um einen bestimmten Förderzeitpunkt nicht zu verpassen.
Die Informationen werden ebenfalls als Handreichung zur Verfügung gestellt. Fachkräfte der Bildungseinrichtungen werden im Rahmen der Fortbildung (siehe Maßnahme 2) entsprechend geschult.
Zuständigkeit/ weitere Akteure
Behindertenbeauftragte in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden und Fachstellen
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2024
Empfehlungen an Kommunen
Weitergabe der Information an Kindertageseinrichtungen
Maßnahme 5
Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept für Schulbegleitungen - Intensive Vernetzung Schule - Träger – Jugendhilfe / Bezirk
Beschreibung der Maßnahme
Schulbegleitungen sind zu einem wichtigen Bestandteil der Schullandschaft geworden. Immer öfter werden sie angefordert, um einzelnen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Schule und Unterricht zu ermöglichen. Die Inklusion von Schülern mit Behinderung ist umso erfolgreicher, je besser die Kooperation von Schulbegleitungen und Lehrkräften gelingt und je besser die Schulbegleitungen auf den Bedarf der Schüler eingehen können.
Unsere Ziele…
einheitliche Basis - Standards für die Schulung aller Schulbegleitungen in der INKLUSIVEN REGION LANDSHUT für die Träger zu empfehlen
den Schulleitungen und Lehrkräften verbindliche Informationen über den Einsatz und die Schulung von Schulbegleitungen zu geben
alle Beteiligten auf die Maßnahme vorzubereiten/während der Maßnahme zu begleiten
mit gemeinsam entwickelten Standards eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Vorgehensweise:
Ausbildungskonzept (fertige Bausteine /auch online)
Fortbildungskonzept und Begleitung während der Tätigkeit für Schulbegleitungen/ bei der Zusammenarbeit mit Schulbegleitungen
Erstellung einheitlicher Handouts zu den Bereichen:
Kennenlernen Schule / Träger / Eltern / Kind
Hilfeplangesprächsprotokoll
Übersicht Aufgaben einer Schulbegleitung (inkl. Rechtliche Vorgaben)
Zuständigkeit
Arbeitskreis „Schulbegleitungen“ der Inklusiven Region
Zeitrahmen/Stand der Umsetzung
2023/2024
Maßnahme 6
Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept für Individualbegleitungen - Intensive Vernetzung Kita - Träger – Jugendhilfe / Bezirk
Beschreibung der Maßnahme
Individualbegleitungen sind zu einem wichtigen Bestandteil der Kindertagesstätten geworden. Immer öfter werden sie angefordert, um einzelnen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe in der Kindertagesstätte zu ermöglichen. Die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist umso erfolgreicher, je besser die Kooperation von Individualbegleitungen und Pädagogen gelingt und je besser die Individualbegleitungen auf den Bedarf der Kinder und Jugendlichen eingehen können.
Unsere Ziele…
einheitliche Basis - Standards für die Schulung aller Individualbegleitungen in der INKLUSIVEN REGION LANDSHUT für die Träger festzulegen
alle eingesetzten Individualbegleitungen fortzubilden und zu begleiten
den Pädagogen verbindliche Informationen über den Einsatz und die Schulung von Individualbegleitungen zu geben
Dies geschieht in enger Kooperation mit dem AK Schulbegleitung.
Vorgehensweise:
Ausbildungskonzept (fertige Bausteine /auch online)
Fortbildungskonzept und Begleitung während der Tätigkeit für Individualbegleitungen/ bei der Zusammenarbeit mit Individualbegleitungen
Erstellung einheitlicher Handouts zu den Bereichen:
1. Kennenlernen Kita / Träger / Eltern / Kind
Hilfeplangesprächsprotokoll
Übersicht Aufgaben einer Individualbegleitung
Zuständigkeit
Arbeitskreis „Individualbegleitungen“ der Inklusiven Region
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2023-2025
Maßnahme 7
Jugendlichen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Jugendlichen durch Informationen über Fördermöglichkeiten Ausbildungs- und Berufschancen auf den ersten Arbeitsmarkt eröffnen
Beschreibung der Maßnahme
Viele Auszubildende mit Behinderungen benötigen keine besonderen Hilfen oder Unterstützung am Arbeitsplatz. Doch für diejenigen, die solche Hilfen benötigen, gibt es eine Vielzahl an Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten.
Bereits in einer ausbildungsvorbereitenden Phase kann das Unternehmen bei der Ausbildungsstellenakquise unterstützt und während der kompletten Ausbildungszeit durch externe Bildungseinrichtungen begleitet werden (Nachhilfe, Vorbereitungen auf Prüfungen, Unterstützung bei Alltagsproblemen).
Die Förderung der barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes oder Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung sind außerdem möglich.
Doch welche von diesen Möglichkeiten stehen Arbeitsgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen möchten, oder den Betroffenen selbst zu?
Informationen zur Beschäftigung oder Förderung von Auszubildenden mit Behinderungen sowie einen Überblick über vorhandene (Beratungs-) Angebote werden für die unterschiedlichen Zielgruppen, (Auszubildende, Eltern, Lehrpersonal und Arbeitgeber) erarbeitet und in Form von Fortbildungen, Informationsbroschüren, auf Berufsinformationenmessen und Online-Plattformen, wie beispielsweise „Meine Zukunft Landshut“, zur Verfügung gestellt.
Zuständigkeit
Runder Tisch Inklusion im Arbeitsleben
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2026
Empfehlungen an Kommunen
Weitergabe der Informationen an ortsansässige Unternehmen/Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen
Maßnahme 8
Schaffung von inklusiven Angeboten in der Erwachsenenbildung und Entwicklung von Kursen speziell für Menschen mit Behinderung
Beschreibung der Maßnahme
Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung und ein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Deshalb sollten Volkshochschulen und andere Träger der Erwachsenenbildung in Lage, Ausstattung und Angeboten barrierefrei und inklusiv und somit für alle Menschen - ob mit oder ohne Behinderung - zugänglich sein.
Aus diesen Gründen entwickelt zunächst die Volkshochschule Landshuter Land ein inklusives Erwachsenenbildungskonzept, um zukünftig ein entsprechendes Kursangebot zu etablieren.
Bevor das inklusive Erwachsenenbildungsangebot geschaffen wird, wird geprüft, inwieweit das bestehende Angebot barrierefrei und für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Außerdem wird gemeinsam mit Interessenverbänden abgefragt, welches Kursangebot den Wünschen der Zielgruppe entspricht.
Das inklusive Kursangebot wird künftig barrierefrei beworben und zugänglich sein (barrierefreie Räume, barrierefreier Internetauftritt sowie einfache Kursbuchung etc.). Bei der Veröffentlichung des derzeit bestehenden Angebots sollen zukünftig Piktogramme genutzt werden, die Hinweise zur Barrierefreiheit geben.
Langfristig wird eine Kooperation mit weiteren Trägern der Erwachsenenbildung angestrebt, um in der Region Landshut ein umfangreiches und inklusives Angebot für alle Menschen zu schaffen.
Zuständigkeit
VHS Landshuter Land,
Behindertenbeauftragte
Träger der Erwachsenenbildung
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2024-2028
Empfehlungen an Träger und Kommunen
Ebenfalls ein inklusives Erwachsenenbildungsangebot schaffen, finanzielle Mittel und weitere Ressourcen zur Verfügung stellen.